Energieausweis
Man unterscheidet prinzipiell zwischen einem „Bestandsenergieausweis“ und einem „Neubau-Energieausweis“.
Der Bestandsenergieausweis muss für alle bereits vorhandenen Objekte, vom Einfamilienhaus bis zum großvolumigen Wohnbau, vorliegen, wenn diese veräußert werden. Hierbei ist die gesetzliche Grundlage das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (siehe §4).
Der Neubau-Energieausweis muss bei der Baubehörde als Bestandteil der Einreichunterlagen für jedes Wohnbau-Bauvorhaben (inklusive einer größeren Sanierung) vorgelegt werden. Hierbei ist in Niederösterreich die Niederösterreichische Bautechnikverordnung (2014) mit der Anlage 6, OIB 6 die gesetzliche Grundlage.
Entsprechende fachliche Beratung und Erstellung der jeweilig notwendigen Dokumente finden Sie bei uns im Haus.